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Das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot - ein Update für die Anwendung in der Praxis

AufsätzeChiara RockenschaubZVG 2018, 108 Heft 2 v. 1.4.2018

Trotz 15 jahrelanger Übung, einem Vorabentscheidungsersuchen beim EuGH, einer Klage der Europäischen Kommission und einigen Entscheidungen des VwGH kann nicht behauptet werden, dass das Verschlechterungsverbot nach § 104a WRG keine Fragen mehr aufwirft. Das beginnt bereits bei dem Verschlechterungstatbestand und setzt sich in der Ausnahmeprüfung, die ganzheitlich betrachtet werden muss, fort.

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