Deskriptoren: länderübergreifende Zuständigkeit; einvernehmliches Vorgehen; Feststellungsverfahren; Umweltverträglichkeitsprüfungen.
Normen: § 3 AVG, § 4 AVG, § 39 Abs 4 UVP-G 2000
Das Recht ist im Wandel – dies gilt jedenfalls für das UVP-Recht. Knüpfte man bis vor kurzem bei länderübergreifenden UVP-Vorhaben hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit noch an die Lage des Gutes an, änderte sich dies schlagartig mit dem Judikat des VwGH vom 29.3.2017, Ro 2015/05/0022. Der vorliegende Beitrag untersucht dieses VwGH-Erkenntnis vor dem Hintergrund der vergangenen, gegenwärtigen und (potentiellen) zukünftigen Rechtslage.