§ 3 Abs 1 Z 2 GelVerkG, § 5 Abs 1 Z 1 GelVerkG, § 5 Abs 1 Z 3 GelVerkG, § 5 Abs 3 Z 3 GelVerkG, § 5 Abs 5a GelVerkG
Eine selbstständige Tätigkeit im Güterbeförderungsgewerbe kann nicht als fachliche Tätigkeit in einem dem Mietwagen-Gewerbe fachlich nahestehenden Berufszweig iSd § 5 Abs 5a GelverkG eingestuft werden.