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Kein Vorliegen von verschiedenen Straftatbeständen, die sich in wesentlichen Elementen unterscheiden - weitere verwaltungsstrafrechtliche Verfolgung bzw Verurteilung des Beschwerdeführers nach rechtskräftig beendetem Strafverfahren ist eine Verletzung des Art 4 Abs 1 7. ZPEMRK und daher unzulässig

Judikatur - MaterienrechtArbeits-, Dienst- und SozialversicherungsrechtZVG-Slg 2017/99ZVG 2017, 548 Heft 6 v. 1.12.2017

§ 2 BauKG, § 3 Abs 1 BauKG, § 7 BauKG, § 8 BauKG, § 10 Abs 1 Z 1 BauKG, § 2 StGB, § 81 Abs 1 Z 1 StGB, § 89 StGB, § 30 Abs 2 VStG, Art 4 Abs 1. ZPMRK 07te

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