vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wurde das Fernbleiben vom Unterricht bescheidmäßig untersagt, ist der „Fünf-Stufen-Plan“ zur Vermeidung von Schulpflichtverletzungen keine Tatbestandsvoraussetzung für eine Übertretung des § 24 Abs 1 iVm Abs 4 SchPflG

Judikatur - MaterienrechtSonstige MaterienZVG-Slg 2017/81ZVG 2017, 447 Heft 5 v. 1.10.2017

§ 9 SchPflG, § 24 SchPflG, § 25 SchPflG, Art 133 Abs 4 B-VG

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!