§ 5 Abs 3 Z 4 MSG NÖ, § 5 GVG NÖ, Status-RL 2011/95/EU Art 29 Abs 2
Zwischen subsidiär Schutzberechtigten und Asylberechtigten bestehen maßgebliche Unterschiede, die eine differenzierte Gestaltung der sozialhilferechtlichen Ansprüche rechtfertigen.
§ 5 Abs 3 Z 4 MSG NÖ, § 5 GVG NÖ, Status-RL 2011/95/EU Art 29 Abs 2
Zwischen subsidiär Schutzberechtigten und Asylberechtigten bestehen maßgebliche Unterschiede, die eine differenzierte Gestaltung der sozialhilferechtlichen Ansprüche rechtfertigen.