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Bei der Entziehung eines Taxiausweises oder eines Ausweises für Schülertransporte kommt es nicht auf die Prognose über die Wiedererlangung der Verkehrszulässigkeit, sondern auf die Prognose über die Wiedererlangung der Vertrauenswürdigkeit an

Judikatur - MaterienrechtVerkehrswesenZVG-Slg 2017/73ZVG 2017, 428 Heft 5 v. 1.10.2017

§ 2 BetriebsO 1994, § 6 Abs 1 Z 3 BetriebsO 1994, § 13 Abs 2 BetriebsO 1994, § 15 Abs 1 Z 1 BetriebsO 1994, § 16 Abs 10 BetriebsO 1994

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