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Keine Verpflichtung zur Namensänderung einer Rechtsanwaltsgesellschaft, die den Hinweis auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft bisher im Plural führte, wenn infolge des Verzichtes eines (oder mehrerer) zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft Berechtigter nur mehr ein zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft berechtigter Gesellschafter verbleibt

Judikatur - MaterienrechtWirtschaftsrechtZVG-Slg 2017/70ZVG 2017, 418 Heft 5 v. 1.10.2017

§ 1a RAO, § 1b RAO, § 19 Abs 1 UGB, § 24 UGB

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