§ 3 BSVG
Der VwGH nimmt in ständiger Judikatur Personen von der Pflichtversicherung in der Unfallversicherung nach § 3 BSVG aus, wenn diese zwar eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit im technischen Sinn entwickeln, jedoch Früchte nur fallweise reifen und deren Zahl bzw Menge gerade ausreicht, um an Ort und Stelle verzehrt zu werden („Naschbäume“).