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Fortbetriebsrecht nach EuGH 16.4.2015, C-570/13, Karoline Gruber: Übergangsbestimmung nicht verfassungswidrig

Judikatur - MaterienrechtUmweltrechtZVG-Slg 2017/49ZVG 2017, 324 Heft 4 v. 1.8.2017

§ 46 Abs 26 UVP-G 2000

Die aus Anlass des Urteils EuGH 16.4.2015, C-570/13 , Karoline Gruber, geschaffene Regelung des Fortbetriebs von Vorhaben begegnet im Hinblick auf ihren eng begrenzten Anwendungsbereich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

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