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Zurückweisung oder Abweisung eines auf Wahrnehmung des Aufsichtsrechts gem § 68 AVG gerichteten Antrags begründet mangels Rechtsverletzungsmöglichkeit keine Beschwerdelegitimation

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsbehördenZVG-Slg 2017/43ZVG 2017, 307 Heft 4 v. 1.8.2017

Art 132 Abs 1 Z 1 B-VG, § 68 Abs 1 AVG, § 68 Abs 2 AVG, § 68 Abs 7 AVG, § 44 Oö NSchG 2001, § 58 Oö NSchG 2001

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