§ 23 ZDG, § 65 ZDG
Unter Art der Erkrankung sind die Begriffe „Krankheit“, „Unfall“ oder „Arbeitsunfall“ zu verstehen. Wenn also eine ärztliche Bestätigung eine dieser drei Angaben enthält, genügt sie den Anforderungen der gesetzlichen Vorgabe.
§ 23 ZDG, § 65 ZDG
Unter Art der Erkrankung sind die Begriffe „Krankheit“, „Unfall“ oder „Arbeitsunfall“ zu verstehen. Wenn also eine ärztliche Bestätigung eine dieser drei Angaben enthält, genügt sie den Anforderungen der gesetzlichen Vorgabe.