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Krankmeldung eines Zivildienstleistenden − Ausführungen über die Art der Erkrankung

Judikatur - MaterienrechtArbeits-, Dienst- und SozialversicherungsrechtZVG-Slg 2017/37ZVG 2017, 251 Heft 3 v. 1.6.2017

§ 23 ZDG, § 65 ZDG

Unter Art der Erkrankung sind die Begriffe „Krankheit“, „Unfall“ oder „Arbeitsunfall“ zu verstehen. Wenn also eine ärztliche Bestätigung eine dieser drei Angaben enthält, genügt sie den Anforderungen der gesetzlichen Vorgabe.

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