Bei einem Hofverband handelt es sich um ein weitgehend geschlossenes Ensemble landwirtschaftlicher Wirtschaftsgebäude, die mit dem Wohnhaus in einem unmittelbaren räumlichen Naheverhältnis stehen
Judikatur - MaterienrechtBauwesen und NaturschutzZVG-Slg 2017/34ZVG 2017, 243 Heft 3 v. 1.6.2017