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Der unionsrechtliche Arbeitnehmerbegriff stellt auf eine tatsächliche und echte Tätigkeit ab

Judikatur - MaterienrechtFremden- und MigrationswesenZVG-Slg 2017/32ZVG 2017, 233 Heft 3 v. 1.6.2017

§ 4 Abs 2 Z 2 Salzburger Mindestsicherungsgesetz, § 51 NAG, § 57 NAG

Voraussetzung für den Anspruch auf Leistungen nach dem Salzburger Mindestsicherungsgesetz ist, dass eine Person zum dauernden Aufenthalt im Inland berechtigt ist.

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