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Verwaltungsgerichtsbarkeit und Divergenz zwischen Ausspruch über die Zulässigkeit der Revision einerseits und Begründung oder Rechtsmittelbelehrung andererseits

AufsätzeBernd WieserZVG 2017, 173 Heft 3 v. 1.6.2017

Im vorliegenden Beitrag wird die Frage abgehandelt, was gilt bzw wie vorzugehen ist, wenn das VwG zwar gem § 25a Abs 1 VwGG im Spruch seines Erkenntnisses oder Beschlusses die Revision für zulässig erklärt, in der Begründung oder in der Rechtsmittelbelehrung davon abweichend diese aber als unzulässig erachtet. Die Judikatur des VwGH, wonach den Revisionswerber eine Art „Verbesserungspflicht“ bei nicht tauglich begründetem Ausspruch der Zulässigkeit einer Revision durch das VwG trifft, wird hierbei einer kritischen Bewertung unterzogen.

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