§ 53 GSpG, Art 6 EMRK
Auseinandersetzung mit der Karelin-Entscheidung des EGMR. Der Vorwurf ist unbegründet, dass dem LVwG im Verfahren nach dem Glücksspielrecht (hier: Beschlagnahmen) eine Doppelfunktion als Richter und Ankläger zugleich zukommt. Vorwurf der mangelnden Unparteilichkeit (auch in der mündlichen Verhandlung) trifft daher nicht zu.