Nach drei Jahren der Anwendung wurde das VwGVG erstmals mit BGBl I 2017/24 einer Novellierung unterzogen. Die Einführung einer Verfahrenshilfe für alle Verfahren vor dem VwG war aufgrund eines Erkenntnisses des VfGH notwendig geworden. Bei der Novellierung wurden aber auch andere Änderungen und Ergänzungen im VwGVG vorgenommen (sowie ebensolche im BVwGG, VwGG und VfGG). Die Novelle bietet Anlass, die Änderungen und Ergänzungen im VwGVG einer ersten Sicht zu unterwerfen.