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Änderung eines nicht dem Geschlecht entsprechenden Vornamens, der nicht der erste Vorname ist

Judikatur - MaterienrechtSonstige MaterienZVG-Slg 2016/156ZVG 2016, 689 Heft 7 v. 1.12.2016

§ 13 PStG, § 1 NÄG, § 2 NÄG, § 3 NÄG, § 6 NÄG, Art 133 Abs 4 B-VG

Schon aus der Formulierung des § 2 Abs 2 Z 3 NÄG, der von Änderungen von „Vornamen“ (Mehrzahl) spricht, ist abzuleiten, dass dieser auch auf die Änderung eines von mehreren Vornamen anwendbar ist; dazu kommt, dass auch aus den Gesetzesmaterialien nicht hervorgeht, dass diese Bestimmung bloß auf den ersten Vornamen zu beschränken ist.

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