Art 87 Abs 2 B-VG, Art 135 Abs 1 B-VG, § 10 LVwGG Sbg, § 22 Abs 4 LVwGG Sbg
Die gesetzlich begründete Zugehörigkeit des Vizepräsidenten zum Personal- und Disziplinarausschuss des LVwG Salzburg verstößt gegen die verfassungsgesetzliche Anordnung, dass die Senate von der Vollversammlung oder von einem aus ihrer Mitte zu wählenden Ausschuss aus den Mitgliedern des VwG zu bilden sind.