§ 17 VwGVG, § 13 AVG
Einem Auftrag des VwG zur Angabe einer Beschwerdebegründung wird nicht Rechnung getragen, wenn die Partei dem VwG mehrere von ihr früher im Verwaltungsstrafverfahren
Seite 647
§ 17 VwGVG, § 13 AVG
Einem Auftrag des VwG zur Angabe einer Beschwerdebegründung wird nicht Rechnung getragen, wenn die Partei dem VwG mehrere von ihr früher im Verwaltungsstrafverfahren
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