Keine Nachbarstellung nach § 75 Abs 2 GewO aus der Benützung des Gebäudes als Wohnhaus, wenn der Verwendungszweck (Bürogebäude) baubehördlich nicht zu einem Wohngebäude geändert wurde
Judikatur - MaterienrechtUmweltrechtZVG-Slg 2016/128ZVG 2016, 550 Heft 6 v. 1.10.2016