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Keine Nachbarstellung nach § 75 Abs 2 GewO aus der Benützung des Gebäudes als Wohnhaus, wenn der Verwendungszweck (Bürogebäude) baubehördlich nicht zu einem Wohngebäude geändert wurde

Judikatur - MaterienrechtUmweltrechtZVG-Slg 2016/128ZVG 2016, 550 Heft 6 v. 1.10.2016

§ 75 GewO, § 32 Oö BauO 1994, § 42 Oö BauO 1994

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