§ 27 RAO, § 26 Abs 5 RAO, Art 133 Abs 4 B-VG
Bei der in § 26 Abs 5 RAO normierten Vorstellung handelt es sich um kein aufsteigendes Rechtsmittel, sondern dieses dient vielmehr dazu, auf der Grundlage des unter Wahrung des Parteiengehöres ermittelten Sachverhalts bescheidmäßig neu zu entscheiden.