Mit 01.01.2015 wurde die Stmk Gemeindestrukturreform vollzogen und konnte die Zahl der Gemeinden von 542 auf 287 gesenkt werden. Als erste unmittelbare Konsequenz hatte das Stmk Gemeindestrukturreformgesetz, mit dem (Kleinst-)Gemeinden zwangsweise fusioniert wurden, einer umfassenden verfassungsgerichtlichen Überprüfung standzuhalten.1 Aber schon bald war klar: Aus politischer Sicht ist die Gemeindestrukturreform in der Steiermark jedenfalls ein voller Erfolg.2