Art I BVG rassische Diskriminierung, § 52 Abs 2 BFA-VG, Art 47 Abs 3 GRC
Die durch § 52 Abs 2 BFA-VG begründete gesetzliche Beschränkung des Anspruchs auf Vertretung durch einen Rechtsberater auf bestimmte fremdenrechtliche Verfahren verstößt gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung von Fremden untereinander.