Das Bestehen gemeinsamer Wurzeln der polnischen und österreichischen Verwaltungsgerichtsbarkeit ist Anlass für die folgende rechtsvergleichende Analyse der Regelungen über die Vollstreckung von Entscheidungen dieser Gerichte in beiden Staaten.
Das Bestehen gemeinsamer Wurzeln der polnischen und österreichischen Verwaltungsgerichtsbarkeit ist Anlass für die folgende rechtsvergleichende Analyse der Regelungen über die Vollstreckung von Entscheidungen dieser Gerichte in beiden Staaten.