Art 133 Abs 4 B-VG
Der in der Revision [mit der die Abweisung eines Antrages bekämpft wird] aufgeworfenen Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung kommt für die Lösung des Falles dann keine Bedeutung zu, wenn die mitbeteiligte
Seite 58
Art 133 Abs 4 B-VG
Der in der Revision [mit der die Abweisung eines Antrages bekämpft wird] aufgeworfenen Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung kommt für die Lösung des Falles dann keine Bedeutung zu, wenn die mitbeteiligte
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