Im Zuge der Sanierung so mancher Fehler im Führerscheingesetz sowie im Rahmen verspäteter Umsetzung von EU-Recht wurde auf bereits erteilte Lenkberechtigungen „vergessen“. Der Gesetzgeber geht offenbar von der Fiktion aus, Novellierungen des Umfangs der Lenkberechtigungsklassen im Führerscheingesetz änderten automatisch auch die Rechte aller bereits am Straßenverkehr teilnehmenden Kfz-Lenker. Auch werden weitere Ungereimtheiten und zum Teil auch Völkerrechtswidrigkeiten aufgezeigt. Diese Zusammenstellung setzt sich zum Ziel, die wichtigsten Kritikpunkte zu benennen, um Anregungen für notwendige Klarstellungen und Verbesserungen für ein einheitliches Lenkberechtigungssystem zu geben.