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Einschreiten der Sicherheitsorgane aufgrund eines Anfangsverdachts nach der StPO – Zurückweisung der Maßnahmenbeschwerde

Judikatur - MaterienrechtSicherheitswesenMartina HaudumZVG-Slg 2015/167ZVG 2015, 643 Heft 7 v. 1.11.2015

StPO § 106, B-VG Art 130 Abs 1 Z 2

Das Handeln der Sicherheitsorgane im Rahmen der Strafrechtspflege kann nicht mit Maßnahmenbeschwerde angefochten werden, weil Handlungen der Kriminalpolizei im Wege des § 106-StPO-Einspruchs mit Rechtsschutz versehen sind.

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