GRC Art 47, GRC Art 51, FPG § 76 Abs 1, BFA-VG § 52 Abs 2
In Fällen, in denen eine Entscheidung des VwG „in Durchführung des Rechts der Union“ iSd Art 51 Abs 1 GRC ergeht, gewährleistet Art 47 GRC einen (unmittelbar aus dieser Bestimmung ableitbaren) Anspruch auf Verfahrenshilfe auch in Verfahren, die keine verwaltungsstrafrechtlichen sind.