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Adressat und Bekämpfbarkeit einer Aufforderung zur Namhaftmachung eines Zustellungsbevollmächtigten

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsbehördenZVG-Slg 2015/156ZVG 2015, 614 Heft 7 v. 1.11.2015

AVG § 18 Abs 3, AVG § 18 Abs 4, AVG § 56, AVG § 58, B-VG Art 130 Abs 1 Z 1, ZustG § 10 Abs 1

Bei der Aufforderung zur Namhaftmachung eines Zustellungsbevollmächtigten gemäß § 10 Abs 1 ZustG handelt es sich um einen verfahrensrechtlichen Bescheid, gegen den eine Beschwerde an das VwG gemäß Art 130 Abs 1 Z 1 B-VG zulässig ist.

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