VwGVG § 17, VwGVG § 29
Für einen Verweis auf ein anderes, dem angefochtenen Erkenntnis bei der Zustellung an den Revisionswerber auch nicht beigeschlossenes Erkenntnis des VwG, der an die Stelle einer eigenständigen Begründung des angefochtenen Erkenntnisses tritt, findet sich keine Rechtsgrundlage.