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Unterlassung geeigneter und zur Verfügung stehender Maßnahmen zum Schutz des Lebens

Judikatur - MaterienrechtSicherheitswesenZVG-Slg 2015/143ZVG 2015, 555 Heft 6 v. 1.10.2015

SPG § 88 Abs 2, EMRK Art 2

Art 2 EMRK beinhaltet (auch) die positive Verpflichtung von Behörden, präventive Maßnahmen zum Schutz von Personen zu treffen, deren Leben durch kriminelle Handlungen Dritter gefährdet werden könnte.

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