Strafverfügung wegen Geschwindigkeitsübertretung rechtskräftig – Bestrafter kann im Strafverfahren wegen Lenken ohne Lenkberechtigung einwenden, dass er nicht der Lenker war
Judikatur - MaterienrechtVerkehrswesenZVG-Slg 2015/134ZVG 2015, 536 Heft 6 v. 1.10.2015