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Zustimmung des Eigentümers (Miteigentümers) zu einem Bauvorhaben kann auch in der Beschwerde widerrufen werden

Judikatur - MaterienrechtBauwesen und NaturschutzZVG-Slg 2015/111ZVG 2015, 467 Heft 5 v. 1.9.2015

Wr BauO § 63 Abs 1 lit c, Wr BauO § 134 Abs 3, AVG § 13 Abs 3

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