ZustG § 7, ZustG § 37, BVwGG § 21, VwGG § 38
Die Zustellung eines Erkenntnisses des BVwG mittels Telefax ist jedenfalls dann rechtswirksam erfolgt, wenn
ZustG § 7, ZustG § 37, BVwGG § 21, VwGG § 38
Die Zustellung eines Erkenntnisses des BVwG mittels Telefax ist jedenfalls dann rechtswirksam erfolgt, wenn