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Behandlung von Beschwerdemängeln

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsgerichteZVG-Slg 2015/90ZVG 2015, 426 Heft 5 v. 1.9.2015

AVG § 13, VwGVG § 9, VwGVG § 17

Mangelt es der Beschwerde an den in § 9 Abs 1 VwGVG genannten Inhaltserfordernissen (hier: Beschwerde­gründe und Beschwerdebegehren), sind diese Mängel gemäß der – nach § 17 VwGVG auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren anzuwendenden – Bestimmung des § 13 Abs 3 AVG grundsätzlich einer Verbesserung zuzuführen.

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