Wer sich im Ausland alkoholisiert ans Steuer setzt, lebt derzeit doppelt gefährlich: Wird von der ausländischen Polizei der Führerschein vorläufig abgenommen, kann man das begehrte Dokument viel länger los sein, als wäre man im Inland erwischt worden. Aufgrund gesetzwidriger österr Praxis wird nämlich die Zeit der vorläufigen Abnahme im Ausland bis zur Verhängung des Entzugs in Österreich nicht in die von der österr Behörde festgelegte Entziehungsdauer eingerechnet. Der folgende Beitrag zeigt, dass dies weder dem FSG noch der Verfassung entspricht.