Der VfGH fordert im Erk 29.11.2014, G 30/2014 ua, dass die Verwaltungsgerichte ihre Entscheidungen im Verfahren nach Art 144 B-VG verteidigen. Dies wirft einige grundsätzliche Probleme der Stellung der Verwaltungsgerichte und des VfGH auf. Eine „Verteidigungsrolle“ für ein VwG entspricht nicht dem Konzept echter Verwaltungsgerichtsbarkeit und kann ferner zu Problemen der Unabhängigkeit iSd Unionsrechts führen.