VwGVG § 7 Abs 3, VwGVG § 31
Wenn in der Zustellverfügung bloß der Rechtsvertreter – ohne Hinweis auf seine Vertretereigenschaft – als Bescheidadressat angeführt wird, mangelt es an der Parteienzustellung und damit an der Beschwerdelegitimation.
VwGVG § 7 Abs 3, VwGVG § 31
Wenn in der Zustellverfügung bloß der Rechtsvertreter – ohne Hinweis auf seine Vertretereigenschaft – als Bescheidadressat angeführt wird, mangelt es an der Parteienzustellung und damit an der Beschwerdelegitimation.