Mit der Beschwerdevorentscheidung nach dem VwGVG sind komplexe Fragestellungen verbunden: Auf verfahrensrechtlicher Ebene ist unklar, ob und wie der in den Materialien angesprochene Austausch des Beschwerdegegenstands im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht umzusetzen ist und wie in diesem Fall Beschwerde und Vorlageantrag zusammenwirken. Auf verfassungsrechtlicher Ebene stellt sich bereits die Frage, ob ein solcher Austausch des Beschwerdegegenstands überhaupt zulässig ist. Ausgehend von den verfassungsrechtlichen Grundlagen werden im vorliegenden Beitrag zwei Auslegungsvarianten des VwGVG herausgearbeitet und zur Diskussion gestellt, die mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben gleichermaßen vereinbar sind.