Die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 bezweckte nach eigenem Bekunden einen Ausbau des Rechtsschutzsystems im Sinne einer Verfahrensbeschleunigung und eines verstärkten Bürgerservice sowie die Entlastung des Verwaltungsgerichtshofes. Die Vermeidung finanzieller Mehrausgaben und der Verlängerung des Verfahrens haben den Gesetzgeber ferner dazu bewogen, den administrativen Instanzenzug grundsätzlich abzuschaffen. Vor diesem Hintergrund liegt es nahe, auch die konkrete Umsetzung des neuen Rechtsschutzsystems aus der Perspektive der Verfahrensökonomie zu bewerten.