B-VG Art 135a, VGWG § 26 Z 6
Verwaltungsgerichtliche Verfahren über Beschwerden gegen Straferkenntnisse sind ihrem Wesen nach nicht geeignet, zur Gänze durch Rechtspfleger besorgt zu werden.
B-VG Art 135a, VGWG § 26 Z 6
Verwaltungsgerichtliche Verfahren über Beschwerden gegen Straferkenntnisse sind ihrem Wesen nach nicht geeignet, zur Gänze durch Rechtspfleger besorgt zu werden.