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Einschreiten einer Botschaft für den vertretenen Staat; sicherheitsrelevante Bedenken sind keine subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte

Judikatur - MaterienrechtBauwesen und NaturschutzZVG-Slg 2015/20ZVG 2015, 103 Heft 1 v. 1.1.2015

BauO Wien § 134 Abs 3, BauO Wien § 134a, AVG § 42 Abs 1

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