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Die Abnahme einer Digitalkamera und die Löschung der darauf befindlichen Daten ist ein Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Zwangsgewalt

Judikatur - MaterienrechtSicherheitswesenZVG-Slg 2015/18ZVG 2015, 99 Heft 1 v. 1.1.2015

SPG § 2 Abs 2, SPG § 88 Abs 2, EMRK Art 8

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