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Gesetzliche Grundlage des Entzugsbescheids widerspricht dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der in anderen Mitgliedstaaten erteilten Fahrerlaubnisse ohne Formalitäten

Judikatur - MaterienrechtVerkehrswesenZVG-Slg 2015/13ZVG 2015, 87 Heft 1 v. 1.1.2015

VwGVG § 28, FSG § 29 Abs 3, FSG § 30 Abs 2, FS-RL 2006/126/EG , B-VG Art 133 Abs 4

Haben die Behörden eines Mitgliedstaates einen Führerschein gemäß Art 1 Abs 1 der Richtlinie 91/439 ausgestellt, sind die anderen Mitgliedstaaten nicht befugt, die

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