VwGVG § 28, FSG § 29 Abs 3, FSG § 30 Abs 2, FS-RL 2006/126/EG , B-VG Art 133 Abs 4
Haben die Behörden eines Mitgliedstaates einen Führerschein gemäß Art 1 Abs 1 der Richtlinie 91/439 ausgestellt, sind die anderen Mitgliedstaaten nicht befugt, die
VwGVG § 28, FSG § 29 Abs 3, FSG § 30 Abs 2, FS-RL 2006/126/EG , B-VG Art 133 Abs 4
Haben die Behörden eines Mitgliedstaates einen Führerschein gemäß Art 1 Abs 1 der Richtlinie 91/439 ausgestellt, sind die anderen Mitgliedstaaten nicht befugt, die