Am 1. Jänner 2015 feiert das Verwaltungsgericht (VwG) Wien das erste Jahr seines Bestehens. Die Erwartungen an die neuen Verwaltungsgerichte waren hoch: Bundesregierung und Parlament hatten den Bürgern einen wesentlichen Ausbau des Rechtsschutzes, eine Beschleunigung der Verfahren und einen verstärkten Bürgerservice in Aussicht gestellt.1 In der Literatur sprach man von der vollständigen Verwirklichung einer unabhängigen Kontrolle der Verwaltung2, dem Umbau Österreichs „vom Verwaltungsstaat zum Justizstaat“3 und von der „nach dem EU-Beitritt bedeutsamsten Verfassungsänderung der Zweiten Republik“4.