Im Heft 1 der ZUV des Jahres 20131 hat der Autor den Vorlagebeschluss des VfGH in Sachen Vorratsdatenspeicherung analysiert. Nunmehr liegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs2 (EuGH) und das daran anschließende Erkenntnis des VfGH3 vor, sodass die Ergebnisse dieser Vorlage auf beiden Rechtsprechungsebenen analysiert werden können. Gleichzeitig sollen noch zwei weitere Urteile des EuGH,4 die dem zweiten Urteil zugrunde liegende Vorlage des Obersten Gerichtshofs5 (OGH) sowie das Erkenntnis des VfGH zur erkennungsdienstlichen Erfassung6 kurz dargestellt werden, da diese Entscheidungen den großen Anwendungsbereich des Datenschutzrechts weiter ausdehnen und die allumspannende Breite der Problemstellung zeigen.