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Nichtigerklärung der Direktvergabe mit Bekanntmachung einer Rahmenvereinbarung gemäß § 25 Abs 11 BVergG

Judikatur - MaterienrechtWirtschaftsrechtZVG-Slg 2014/149ZVG 2014, 687 Heft 7 v. 1.11.2014

BVergG § 25 Abs 11, BVergG § 32, BVergG § 41a Abs 1, BVergG § 201, BVergG § 202 Abs 1, B-VG Art 133 Abs 4

Der Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Wege der Direktvergabe ist ausschließlich im Sektorenbereich zulässig.

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