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Relevanz grundsätzlicher Rechtsfragen

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der Gerichtshöfe des öffentlichen RechtsZVG-Slg 2014/146ZVG 2014, 683 Heft 7 v. 1.11.2014

B-VG Art 133 Abs 4, VwGkb-ÜG § 4 Abs 5

Die Revision muss gemäß Art 133 Abs 4 B-VG von der Lösung dieser Rechtsfrage abhängen (arg „wenn sie ... abhängt“). In diesem Sinne muss in den Gründen nach § 4 Abs 5 VwGbk-ÜG konkret dargetan werden, warum das rechtliche Schicksal der Revision von der behaupteten Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung abhängt.

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