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Zurückweisung einer Beschwerde des Tierschutzombudsmannes mangels Rechtsschutzinteresse

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsgerichteZVG-Slg 2014/132ZVG 2014, 660 Heft 7 v. 1.11.2014

TSchG § 41 Abs 4a, B-VG Art 132 Abs 5

Das Rechtsschutzbedürfnis besteht bei einer Bescheidbeschwerde im objektiven Interesse des Bf an der Beseitigung des angefochtenen, ihn beschwerenden Verwaltungsaktes. Es ist zu verneinen, wenn die Beschwerde gegen eine Veranstaltungsbewilligung erst erhoben wurde, nachdem die Bewilligung schon konsumiert war.

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